Inklusion und sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf

 

Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben und sich damit verpflichtet Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger anzusehen, die ein Recht haben an allen wesentlichen gesellschaftlichen Bereichen teilzunehmen. Für Schüler mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf „Lernen“ in Worpswede heißt das nach Abschaffung der Grundstufe der Förderschule „Lernen“, dass diese an unserer Schule inklusiv beschult werden. Für Schüler mit den Unterstützungsbedarfen „emotional-soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperlich-motorische Entwicklung, Autismus, Sehen und Hören besteht eine Wahlmöglichkeit der Eltern für eine jeweilige Förderschule oder unsere Schule.

 

Werden Schüler mit Unterstützungsbedarf an unserer Schule beschult, so werden sie zusätzlich von Förderschullehrern gefördert. Sie lernen dann mit den anderen Kindern in den Klassen nach eigenem Förderplan gemäß ihres jeweiligen Leistungsstandes. Die Anzahl der Förderschullehrerstunden an unserer Schule ergibt sich für die Bereiche „Lernen“, „Sprache“ und „emotional-soziale Entwicklung“ zusammen die sonderpädagogische Grundversorgung (2 Stunden pro Klasse). Bei einem Unterstützungsbedarf geistige Entwicklung erfolgt die Betreuung über die zuständige Förderschule (Schule am Klosterplatz). In den anderen Bereichen wird sie über den mobilen Dienst durch Förderschullehrer geleistet, die an der Bezirksregierung Lüneburg angesiedelt sind. Für den Bereich „emotional-soziale Entwicklung“ es noch OBUS und Prozess als zusätzliche Unterstützungssysteme durch Förderschullehrer und Sozialarbeiter. Ob bei einem Schüler ein Unterstützungsbedarf vorliegt und welcher wird durch die Bezirksregierung Lüneburg festgestellt.

 

Grundlage dieser Entscheidung ist ein von einem Grundschullehrer unserer Schule und einem Förderschullehrer erarbeitetes Fördergutachten und dem durch eine Förderkommission erarbeiteten Vorschlag. In Ndieser Kommission haben die Eltern oder Erziehungsberechtigten Diskussions- und Stimmrecht.

 

OBUS (Osterholzer Beratungs- und Unterstützungssystem)

Zum Angebot von OBUS gehören sonderpädagogische Diagnostik, Beratung und Unterstützung beim Aufbau von Fördermaßnahmen in Schulen sowie deren Überprüfung.

 
PROZESS 

Nach Beratung durch OBUS und Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens über die Förderung des Schülers arbeiten Förderschullehrer/innen und Sozialpädagoginnen gemeinsam mit ihm in seinem vertrauten Umfeld.