Anmeldung der Schulanfänger
Anmeldung der Schulanfänger der Gemeinde Worpswede („Kann-Kinder“)
Gemäß § 64 Nds. Schulgesetz sind im Schuljahr 2021/2022 alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren wurden.
Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. Dezember 2021 sechs Jahre alt werden und über die körperliche, geistige sowie soziale Schulfähigkeit verfügen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule im Schuljahr 2021/2022 angemeldet werden.
Die Entscheidung über die Einschulung der „Kann-Kinder“ trifft die Schulleitung.
Die Anmeldung der „Kann-Kinder“ sowie der noch nicht angemeldeten schulpflichtigen Kinder findet nach telefonischer Absprache statt.
Die Eltern werden gebeten, bis zum 05.02.2021 mit der für sie zuständigen Grundschule einen Termin zur Anmeldung ihres Kindes zu vereinbaren:
Grundschule Worpswede Grundschule Hüttenbusch
Tel. 04792/9551810 Tel. 04794/95030